Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Wenn möglich, rasch! Immer wenn Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indessen ist es gerade in dieser Zeit wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und eben deswegen ist es unerlässlich unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Zu viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Anwalt zu fragen, da sie hohe Honorare erwarten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Wenn Sie die Situation dargelegt haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Chancen selber zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Entscheidend ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts drängen zu lassen, schließlich gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterschreiben. Vielmehr läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Nutzen Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese nicht einhält, verspielt rechtliche Möglichkeiten und riskiert außerdem den Verlust von Geld.

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das heißt, wenn der Betroffene nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Aber aufgepasst, gibt es doch viel kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Demgemäß ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mönchengladbach. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 02161-2772745


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