Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bestimmt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vornehmlich die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls erforderlich, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht reguliert die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber oder die Arbeitgeberverbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein wirklich kleinteiliges Rechtsgebiet, weil es trotz einiger Ansätze, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Demzufolge müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen. 

Alle Quellen des Rechts spiegeln sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene reicht. 

Des Weiteren müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Mönchengladbach übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es besser einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren? Stets, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder einfach nur den guten Leumund. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind hinblicklich der rechtlichen Lage kontinuierlich auf dem gültigen Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird wichtig, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Mönchengladbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 02161-2772745 


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