Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Berechnung rechtsanwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will der Kunde des Rechtsanwalts mit einem Verfahren zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8000 Euro. Je nachdem welche Aufgaben übernommen wurden, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung dieses Wertes, sofern es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Angenommen es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt letztendlich immer darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 4.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 334,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 217,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 334,00 Euro, also 400,80 Euro. Inbegriffen der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 759,10 Euro.

Der Gesamtbetrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 334,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1156,56 Euro. Aber auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 2.259,55 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 2.732,47 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit verknüpfte Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.

Tatsächlich kann ein Gerichtsverfahren zweifellos teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Mönchengladbach werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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