Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln. Die Arbeitgeber sind in den meisten Fällen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, indes ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Arbeitsvertragspartei sind die Arbeitnehmer, da ohne diese gäbe es die Arbeitgeber auch nicht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich indessen immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Eigentlich gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Indessen ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein, dazu kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Angaben zur Arbeitsleistung untergliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Analog sollten die Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, aufgeführt sein. 

Zum Thema Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs fehlen sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Zulagen, Gratifikationen und Aufwendungsersatz.

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