
Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Kosten anfallen, bekommen Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 02161-2772745. Hier erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht fokussierter Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Problem darlegen und bekommen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.
Diese Auskünfte und die damit verbundenen Aussichten ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine weitere rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Nun können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ergeben sich die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird ergründet, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Im Übrigen ist das Beratungsgespräch für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Mönchengladbach kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Mönchengladbach zu führen. Genauso wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der schließlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 14.500,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 2159,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 854,42 Euro Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 14.500,00 Euro Streitwert, 4.319,70 Euro nach einem Urteil und 6.028,54 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mönchengladbach. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 02161-2772745
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