Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?
Im Allgemeinen können unbefristete Arbeitsverhältnisse einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Grundregeln gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsvertrags.
Kündigungsfristen werden durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen, aber falls solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Beschäftigten geht es um dessen Person, nachdem er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Dieses kann zum Beispiel durch eine Erkrankung oder eine Änderung des Status bedingt sein.
Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb wegfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. In so einem Fall möchte der Arbeitgeber diesen zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt dann, wenn ein Angestellter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist zweifelsohne der Fall, wenn ein Mitarbeiter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.
Jede dieser Kündigungsarten muss möglichst genau begründet werden und je schlechter die Begründung ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, sobald sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Mönchengladbach wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich nahezu immer durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.
Wir von der Mönchengladbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 02161-2772745
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
02161-2772745
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal