Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Wenn rechtliche Sachen zu erledigen sind, werden Anwälte gebraucht. Das kann ein Patentanwalt sein, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Im Übrigen gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Angelegenheiten in Unternehmen und Verbänden kümmern.

Wenn ein Anwalt spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist ihm erlaubt sich Fachanwalt zu nennen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit 2019 für 24 Rechtsgebiete durchführbar. Wie aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Gerade mal 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Vorrang hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse bezüglich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Bewerber mindestens 100 selber bearbeitete Fälle nachweisen, von denen müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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