Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung
Abmahnungen sind eine Möglichkeit auf vertragswidriges Verhalten zu reagieren und mit der Aufforderung zu verbinden dieses in der Folge zu unterlassen. Eine Abmahnung kann zum einen seitens des Arbeitnehmers oder zum anderen seitens des Arbeitgebers erteilt werden. Im Gros der Fälle wird die Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber initiiert, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.
Die Abmahnung differenziert sich dabei signifikant durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, von anderen Disziplinarmaßnahmen. Im Unterschied zu Anhörung, Verwarnung und Co hat die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese weist direkt darauf hin, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Bitte nicht vergessen: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um eine Abmahnung.
Abmahnung erhalten – was nun?
Es gibt viele Varianten, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Betroffene können einfach nichts tun, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, den Betriebsrat einschalten oder eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen.
Eine überhastete Reaktion sollte der Abgemahnte aber vermeiden, da es weder hilfreich ist, unbesonnen zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Generell wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Anschuldigungen beschäftigt.
Nicht selten wird geraten, gegen eine erteilte Abmahnung zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es sinnvoller ist, nichts zu tun. Eine klar zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem zukünftigen Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.
Wie das klügste Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als begründet angesehen, muss der Betroffene lediglich sein vertragswidriges Verhalten abstellen. Ist die Sache unübersichtlicher, ist es geboten, Rat von außen zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abmahnung
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mönchengladbach. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 02161-2772745
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
02161-2772745
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal