Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine abschließende Zahlung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Geldzahlung gemeinhin keinen rechtlichen Anspruch gibt. Das ist grundsätzlich dem Umstand geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf ausgelegt ist, bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Derweilen lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare und solche, die nicht erzwingbar sind. Unmöglich erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich bezugnehmend auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts allerdings, falls ein Sozialplan, der Tarifvertrag oder das Betriebsverfassungsgesetz solches vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der essenziellen Punkte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Schnell können mit einer leichtsinnigen Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe ist nicht gesetzlich bestimmt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Freilich sind die Arbeitnehmer generell im Nachteil, weil sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus einer Reihe von Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber versuchen, aus ihrer Position der psychologischen, intellektuellen und wirtschaftlichen Stärke, die Höhe der Abfindung zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Angesichts dessen ist zu überlegen, ob es sich rechnet die aufgeführten Nachteile durch die Beauftragung eines Anwalts zu kompensieren.

Fraglos besteht bei derartigen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessene Abfindung zu erstreiten? Unsere Mönchengladbacher Anwälte handeln häufig außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Klienten aus, daher empfehlen wir guten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu beanspruchen.

Wir von der Mönchengladbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 02161 2772745


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