Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das andauernde und willentliche Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitabschnitt bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen juristischen Begriff. Unter der Vokabel Mobbing werden unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine komplexe Erscheinung, welche allein in Deutschland wohl anderthalb Millionen Personen auf der Arbeit betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz ist zumeist durch ungenügende Arbeitsorganisation bedingt, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter entsprechenden Umständen Rivalitäten und Fehden verstärkt. Gelingt es den Führungskräften des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu korrigieren, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine unerwünschte Struktur mit mehreren möglichen Beteiligten, die es zu erkennen gilt. So mancher Kollege schaut einfach nicht hin, weil er befürchtet vielleicht auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen und dazu kommen Mittäter die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen unterstützen.

Sobald ein Arbeitnehmer das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er als erstes den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte einschaltet. Falls das nicht dienlich ist, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

In diesem muss der Gemobbte die Mobbinghandlungen über ein paar Wochen systematisch erfassen, das bedeutet, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Beschimpfungen, eigene Wertungen und Verallgemeinerungen sollten dagegen vermieden werden.

Gehören zu den Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, weitere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber selbstverständlich in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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