Aufhebungsvertrag



Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Neben zahlreichen alternativen Optionen für die Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und der ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Aus Warte der Agentur für Arbeit ist eben diese Einvernehmlichkeit das Hauptproblem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, bekommt er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Aufhebungsverträge haben also nur dann Sinn, falls unmittelbar eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnedies entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes herbeiführt. Das ist einzig dann der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist befolgt und der Arbeitgeber zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.

Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Die Gewinne des Aufhebungsvertrages finden sich ganz gewiss überwiegend auf Seiten des Arbeitgebers. Er entflieht mit so einem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen arbeitsrechtlichen Risiken und nicht zuletzt den damit unter Umständen einhergehenden Kosten.

Fast ebenso liegt der Fall, wenn der Beschäftigte aufgrund einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine dezente Lösung. Kann es doch durchaus im Interesse des Mitarbeiters liegen, die Beurteilung seiner Verfehlung durch einen Richter zu vermeiden.

Da jedoch in aller Regel die Vorteile eines Aufhebungsvertrages viel öfter beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer erstmal wenig Grund, sich auf diesen einzulassen. Eben deswegen werden Aufhebungsverträge oft mit einem Abfindungsangebot und der Bereitschaft ein überdurchschnittliches gutes Arbeitszeugnis auszustellen verknüpft.

Doch sollten Arbeitnehmer sich grundsätzlich Bedenkzeit nehmen und einen Aufhebungsvertrag keineswegs ohne Prüfung unterschreiben. Da direkt, wenn der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde, gibt es kaum Chancen diesen anzufechten oder zu widerrufen, deswegen ist es grundsätzlich ratsam vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu beanspruchen.

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